ErwGr. 9

DIR_2019_633 · über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette

Die Anzahl und Größe der Marktteilnehmer sind je nach Stufe der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette unterschiedlich. Unterschiede in der Verhandlungsmacht, die der wirtschaftlichen Abhängigkeit des Lieferanten vom Käufer entsprechen, führen mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu, dass größere Marktteilnehmer kleineren Marktteilnehmern unlautere Handelspraktiken aufzwingen. Ein dynamisches Konzept, das die am Umsatz gemessene relative Größe des Lieferanten und des Käufers zum Ausgangspunkt nimmt, dürfte einen besseren Schutz vor unlauteren Handelspraktiken für diejenigen Marktteilnehmer bieten, die diesen Schutz am dringendsten benötigen. Unlautere Handelspraktiken sind für kleine und mittlere Unternehmen (im Folgenden „KMU“) der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette besonders schädlich. Unternehmen, die größer als KMU sind, deren Jahresumsatz jedoch 350 000 000 EUR nicht übersteigt, sollten ebenfalls vor unlauteren Handelspraktiken geschützt werden, um zu vermeiden, dass die Kosten solcher Praktiken an landwirtschaftliche Erzeuger weitergegeben werden. Die Kaskadeneffekte für landwirtschaftliche Erzeuger erscheinen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 350 000 000 EUR am größten. Durch den Schutz von Zwischenhändlern von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen, einschließlich verarbeiteten Agrarerzeugnissen, kann auch vermieden werden, dass sich der Handel von landwirtschaftlichen Erzeugern und ihren Vereinigungen, die verarbeitete Erzeugnisse herstellen, auf nicht geschützte Lieferanten verlagert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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