ErwGr. 8

DIR_2019_713 · zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates

Gemeinsame Definitionen sind im Bereich Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln wichtig, um bei der Anwendung dieser Richtlinie ein einheitliches Vorgehen in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten und den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden zu erleichtern. Diese Definitionen sollten neue Arten unbarer Zahlungsinstrumente, die die Übertragung von E-Geld ermöglichen, und virtuelle Währungen abdecken. Bei der Definition unbarer Zahlungsinstrumente sollte berücksichtigt werden, dass ein unbares Zahlungsinstrument aus verschiedenen Elementen bestehen kann, die zusammenwirken, beispielsweise aus einer mobilen Zahlungsanwendung und einer entsprechenden Genehmigung (z. B. einem Passwort). Wenn in dieser Richtlinie das Konzept des unbaren Zahlungsinstruments benutzt wird, sollte dies so verstanden werden, dass das Instrument dem Besitzer oder Nutzer ermöglicht, tatsächlich Geld oder monetäre Werte zu übertragen oder einen Zahlungsauftrag zu erteilen. Beispielsweise sollte die widerrechtliche Erlangung einer mobilen Zahlungsanwendung ohne die erforderliche Genehmigung nicht als widerrechtliche Erlangung eines unbaren Zahlungsinstruments betrachtet werden, da der Nutzer nicht in die Lage versetzt wird, tatsächlich Geld oder monetäre Werte zu übertragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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