ErwGr. 54

DIR_2019_770 · über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen

Rechtsmängel sind bei digitalen Inhalten oder digitalen Dienstleistungen, die Rechten des geistigen Eigentums unterliegen, besonders erheblich. Beschränkungen der Nutzung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen durch den Verbraucher im Einklang mit dieser Richtlinie könnten ein Ergebnis von Verletzungen von Rechten Dritter sein. Ein solcher Verstoß könnte den Verbraucher wirksam an der Nutzung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen oder einiger ihrer Merkmale hindern beispielsweise wenn der Verbraucher überhaupt nicht oder nicht rechtmäßig auf die digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen zugreifen kann. Der Grund dafür kann darin liegen, dass der Dritte den Unternehmer rechtmäßig zwingt, die Verletzung dieser Rechte einzustellen und die betreffenden digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen nicht mehr bereitzustellen, oder dass der Verbraucher die digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen nicht nutzen kann, ohne gegen das Recht zu verstoßen. Im Fall einer Verletzung von Rechten Dritter, die zu einer Beschränkung führt, durch die die Nutzung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen im Einklang mit den subjektiven und objektiven Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit verhindert oder eingeschränkt wird, sollte der Verbraucher Anspruch auf die Abhilfen bei Vertragswidrigkeit haben, es sei denn, nationale Rechtsvorschriften sehen die Nichtigkeit oder die Aufhebung des Vertrags vor, beispielsweise aufgrund eines Verstoßes gegen die gesetzliche Rechtsmängelhaftung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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