Art. 6 – Subjektive Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit

DIR_2019_771 · über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG

Die Waren entsprechen dem Kaufvertrag, insbesondere wenn sie, soweit dies anwendbar ist,
a)hinsichtlich der Beschreibung, der Art, der Menge und der Qualität, der Funktionalität, der Kompatibilität, der Interoperabilität und sonstiger Merkmale den Anforderungen entsprechen, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben;
b)sich für einen bestimmten vom Verbraucher angestrebten Zweck eignen, den der Verbraucher dem Verkäufer spätestens bei Abschluss des Kaufvertrags zur Kenntnis gebracht und dem der Verkäufer zugestimmt hat,
c)wie im Kaufvertrag bestimmt mit sämtlichem Zubehör und Anleitungen, einschließlich Montage- oder Installationsanleitungen, geliefert werden und
d)wie im Kaufvertrag bestimmt Aktualisierungen erhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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