ErwGr. 61

DIR_2019_771 · über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG

Das Prinzip der Haftung des Verkäufers für Schäden ist ein wesentliches Element von Kaufverträgen. Deshalb sollten Verbraucher einen Anspruch auf Entschädigung für alle Schäden haben, die durch einen Verstoß des Verkäufers gegen diese Richtlinie entstanden sind, einschließlich Schäden, die als Folge einer Vertragswidrigkeit entstanden sind. Eine solche Entschädigung sollte den Verbraucher so weit wie möglich in die Lage versetzen, in der er sich befunden hätte, wenn die Waren vertragsgemäß gewesen wären. Da ein solcher Schadensersatzanspruch bereits in allen Mitgliedstaaten gewährleistet ist, sollte diese Richtlinie die nationalen Vorschriften über die Entschädigung von Verbrauchern für Schäden, die sich aus dem Verstoß gegen diese Vorschriften ergeben, unberührt lassen. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem die Ansprüche von Verbrauchern auf Entschädigung in Fällen weiterhin regeln können, in denen die Nachbesserung oder Ersatzlieferung erhebliche Unannehmlichkeiten verursacht hat oder zu spät kam.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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