ErwGr. 70

DIR_2019_771 · über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG

Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich einen Beitrag zum Funktionieren des Binnenmarkts zu leisten, indem vertragsrechtliche Hindernisse für den grenzüberschreitenden Warenkauf in der Union in kohärenter Weise angegangen werden, von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann, weil die einzelnen Mitgliedstaaten auf sich alleine gestellt nicht in der Lage sind, die bestehende Fragmentierung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch Gewährleistung der Kohärenz ihres Rechts mit dem anderer Mitgliedstaaten zu bewältigen, sondern vielmehr wegen der Möglichkeit der Beseitigung der zentralen vertragsrechtlichen Hindernisse durch vollständige Harmonisierung auf Unionsebene besser zu verwirklichen ist, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Richtlinie nicht über das für die Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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