ErwGr. 4

DIR_2019_782 · zur Änderung der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung harmonisierter Risikoindikatoren

Es ist notwendig, harmonisierte Risikoindikatoren festzulegen, um die Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele auf Unionsebene zu messen, was es den Mitgliedstaaten ermöglichen wird, mit Risiken auf nationaler Ebene umzugehen und sie zu melden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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