ErwGr. 2

DIR_2019_878 · zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf von der Anwendung ausgenommene Unternehmen, Finanzholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften, Vergütung, Aufsichtsmaßnahmen und -befugnisse und Kapitalerhaltungsmaßnahmen

Mit dieser Richtlinie soll das Problem angegangen werden, dass einige Bestimmungen der Richtlinie 2013/36/EU nicht klar genug sind und daher unterschiedlich ausgelegt werden oder sich für bestimmte Institute als übermäßige Belastung erwiesen haben. Darüber hinaus werden Anpassungen an der Richtlinie 2013/36/EU vorgenommen, die sich entweder aus der Verabschiedung anderer einschlägiger Unionsrechtsakte wie der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (6) oder der gleichzeitig vorgeschlagenen Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ergeben. Im Interesse von Kohärenz und Vergleichbarkeit zwischen Rechtssystemen sorgen die vorgeschlagenen Änderungen zudem für eine bessere Anpassung des bestehenden Regulierungsrahmens an internationale Entwicklungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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