ErwGr. 1

DIR_2019_879 · zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU in Bezug auf die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und der Richtlinie 98/26/EG

Am 9. November 2015 hat her Rat für Finanzstabilität ein Term Sheet über die Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit („Total Loss-Absorbing Capacity Standard“, im Folgenden „TLAC-Standard“) veröffentlicht, das von der G20 im November 2015 gebilligt wurde. Das Ziel des TLAC-Standards ist, sicherzustellen, dass global systemrelevante Banken– im Unionsrecht global systemrelevante Institute („G-SRI“) – über die erforderliche Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität verfügen, damit sichergestellt werden kann, dass – während und unmittelbar nach einer Abwicklung – diese Institutionen kritische Funktionen fortführen können, ohne das Geld der Steuerzahler (öffentliche Mittel) oder die Finanzstabilität zu gefährden. In ihrer Mitteilung vom 24. November 2015„Auf dem Weg zur Vollendung der Bankenunion“ hat sich die Kommission dazu verpflichtet, bis Ende 2016 einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, der es ermöglicht, den TLAC-Standard wie international vereinbart bis 2019 in Unionsrecht umzusetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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