ErwGr. 32

DIR_2019_882 · über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

Im Hinblick auf Personenverkehrsdienste im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr sollte sich diese Richtlinie unter anderem auf die Bereitstellung von Informationen zum Verkehrsdienst, einschließlich Reiseinformationen in Echtzeit, über Websites, auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen, interaktive Anzeigebildschirme und interaktive Selbstbedienungsterminals erstrecken, die Fahrgäste mit Behinderungen zum Reisen benötigen. Dazu könnten beispielsweise Informationen über die Personenverkehrsprodukte und -dienste des Dienstleistungserbringers, Informationen vor Reiseantritt und während der Reise sowie Informationen bei Ausfall einer Reisedienstleistung oder einer verzögerten Abfahrt gehören. Weitere Informationsbestandteile könnten Informationen über Preise oder Sonderangebote sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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