ErwGr. 55

DIR_2019_882 · über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

Alle Wirtschaftsakteure, die in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen und Teil der Liefer- und Vertriebskette sind, sollten gewährleisten, dass sie nur Produkte auf dem Markt bereitstellen, die dieser Richtlinie entsprechen. Dasselbe sollte für Wirtschaftsakteure gelten, die Dienstleistungen erbringen. Es ist notwendig, für eine klare und verhältnismäßige Aufteilung der Pflichten zu sorgen, die der Rolle jedes Akteurs im Liefer- und Vertriebsprozess entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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