ErwGr. 72

DIR_2019_882 · über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

Während einige Kleinstunternehmen von den Verpflichtungen dieser Richtlinie ausgenommen sind, sollten alle Kleinstunternehmen dazu angehalten werden, Produkte herzustellen, einzuführen und zu vertreiben und Dienstleistungen zu erbringen, die die Barrierefreiheitsanforderungen dieser Richtlinie erfüllen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit sowie ihr Wachstumspotenzial im Binnenmarkt zu steigern. Die Mitgliedstaaten sollten daher Leitlinien und Instrumente für Kleinstunternehmen vorsehen, um diesen die Anwendung einzelstaatlicher Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinie zu erleichtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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