ErwGr. 3

DIR_2019_884 · zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI des Rates im Hinblick auf den Austausch von Informationen über Drittstaatsangehörige und auf das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS), sowie zur Ersetzung des Beschlusses 2009/316/JI des Rates

Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen Informationen aus den Strafregistern zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ausgetauscht werden. Ein entsprechender Informationsaustausch wird gemäß den Bestimmungen des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI des Rates (3) und über das Europäische Strafregisterinformationssystem (European Criminal Records Information System, ECRIS), das mit dem Beschluss 2009/316/JI (4) des Rates eingerichtet wurde, durchgeführt und erleichtert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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