ErwGr. 39

DIR_2019_944 · mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU

Alle Kundengruppen (Industrie, Gewerbe und Haushalte) sollten Zugang zu den Elektrizitätsmärkten haben und ihre flexible Kapazität und ihre selbst erzeugte Elektrizität vermarkten können. Die Kunden sollten die Vorteile, die mit der großräumigen Aggregierung von Erzeugung und Versorgung verbunden sind, in vollem Umfang nutzen und vom länderübergreifenden Wettbewerb profitieren können. Voraussichtlich übernehmen im Bereich der Aggregierung tätige Marktteilnehmer eine wichtige Aufgabe als Vermittler zwischen den Kundengruppen und dem Markt. Den Mitgliedstaaten sollte es freistehen, unter Einhaltung der in dieser Richtlinie festgelegten allgemeinen Grundsätze das geeignete Umsetzungsmodell und Leitungskonzept für die unabhängige Aggregierung zu wählen. Ein solches Modell oder Konzept könnte die Wahl von marktgestützten oder regulatorischen Grundsätzen einschließen, die Lösungen bieten, mit denen diese Richtlinie befolgt wird, wie beispielsweise Modelle zur Abrechnung von Bilanzkreisabweichungen bzw. zur Einführung von Bilanzkreiskorrekturen. Das gewählte Modell sollte transparente und faire Regeln enthalten, damit unabhängige Aggregatoren ihre Aufgabe als Vermittler übernehmen können und sichergestellt wird, dass der Endkunde angemessenen Nutzen aus ihren Tätigkeiten ziehen kann. Die Produkte sollten auf allen Elektrizitätsmärkten, einschließlich Märkten für Systemdienstleistungen und Kapazitäten, definiert werden, um die Teilnahme an der Laststeuerung zu fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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