ErwGr. 29

DIR_2019_983 · zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit

Die in dieser Richtlinie festgelegten Grenzwerte sind im Lichte der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 laufend zu überprüfen und regelmäßig anzupassen, um insbesondere dem Zusammenspiel zwischen den in der Richtlinie 2004/37/EG festgelegten Grenzwerten und den DNEL-Werten (Derived No Effect Levels — abgeleitete Expositionshöhen ohne Beeinträchtigung) für gefährliche Chemikalien gemäß der genannten Verordnung Rechnung zu tragen, damit die Arbeitnehmer wirksam geschützt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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