ErwGr. 1

DIR_2019_997 · zur Festlegung eines EU-Rückkehrausweises und zur Aufhebung des Beschlusses 96/409/GASP

Die Unionsbürgerschaft ist der grundlegende Status der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten. Sie verleiht allen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern das Recht, im Hoheitsgebiet eines Drittlands, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vertreten ist, den Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Behörden eines anderen Mitgliedstaats unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Staates zu genießen. Mit der Richtlinie (EU) 2015/637 des Rates (2) wird diesem Recht durch die Festlegung der Kooperations- und Koordinierungsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern konkrete Wirkung verliehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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