Art. 23 – Überwachung und Bewertung

DIR_2020_1828 · über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG

(1)Frühestens am 26. Juni 2028 nimmt die Kommission eine Bewertung dieser Richtlinie vor und legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht mit den wichtigsten Ergebnissen vor. Die Bewertung wird gemäß den Leitlinien der Kommission für bessere Rechtsetzung durchgeführt. In dem Bericht bewertet die Kommission insbesondere den Anwendungsbereich dieser Richtlinie, der in Artikel 2 und Anhang I festgelegt ist, sowie das Funktionieren und die Wirksamkeit dieser Richtlinie in grenzüberschreitenden Fällen, und zwar auch hinsichtlich der Rechtssicherheit.
(2)Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission erstmals bis zum 26. Juni 2027 und danach jährlich die folgenden Informationen, die für die Erstellung des in Absatz 1 genannten Berichts erforderlich sind: a) Anzahl und Art der Verbandsklagen, die von ihren Gerichten beziehungsweise Verwaltungsbehörden abgeschlossen wurden; b) Art der Verstöße gemäß Artikel 2 Absatz 1 und die Verfahrensparteien dieser Verbandsklagen; c) Ergebnisse dieser Verbandsklagen.
(3)Bis zum 26. Juni 2028 bewertet die Kommission, ob grenzüberschreitende Verbandsklagen am besten auf Unionsebene behandelt werden können, indem das Amt eines Europäischen Bürgerbeauftragten für Verbandsklagen auf Unterlassungsentscheidungen und Abhilfeentscheidungen geschaffen wird, und legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht über ihre wichtigsten Ergebnisse vor, dem gegebenenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 23 DIR_2020_1828 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 23 DIR_2020_1828 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.