ErwGr. 10

DIR_2020_1828 · über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG

Wichtig ist die Sicherstellung des notwendigen Gleichgewichts zwischen der Verbesserung des Zugangs der Verbraucher zur Justiz und der gleichzeitigen Gewährung angemessener Schutzmaßnahmen für Unternehmen gegen Klagemissbrauch, der die Fähigkeit von Unternehmen, im Binnenmarkt tätig werden zu können, ungerechtfertigt beeinträchtigen würde. Um den Missbrauch von Verbandsklagen zu verhindern, sollte die Gewährung von Strafschadenersatz vermieden werden und Vorschriften zu bestimmten Verfahrensaspekten, wie der Benennung und der Finanzierung qualifizierter Einrichtungen, festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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