ErwGr. 22

DIR_2020_1828 · über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 weder die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden noch die Anerkennung oder Vollstreckung von Entscheidungen dieser Behörden abdeckt. Diese Fragen sollten in den Regelungsbereich des nationalen Rechts fallen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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