ErwGr. 37

DIR_2020_1828 · über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG

Die von einer Verbandsklage betroffenen Verbraucher sollten jedoch Anspruch darauf haben, Nutzen aus dieser Verbandsklage zu ziehen. Bei Verbandsklagen auf Abhilfemaßnahmen sollte der Nutzen in Schadenersatz, Reparatur, Ersatzleistung, Preisminderung, Vertragsauflösung oder Erstattung des gezahlten Preises bestehen. Bei Verbandsklagen auf Unterlassungsentscheidungen würde der Nutzen für die betroffenen Verbraucher in der Unterbindung oder dem Verbot der einen Verstoß darstellenden Praktik bestehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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