ErwGr. 39

DIR_2020_262 · zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems

Es ist angebracht, die Besteuerungs- und die Verfahrensregeln für die Beförderung von Waren, für die in einem Mitgliedstaat bereits Verbrauchsteuern entrichtet wurden zu präzisieren, ohne deren grundsätzlichen Aufbau zu ändern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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