ErwGr. 2

DIR_2020_367 · zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Methoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm

Zum Zeitpunkt der Annahme dieser Richtlinie standen die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Umgebungslärm für die Region Europa (2), in denen für den Zusammenhang zwischen gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Umgebungslärm Dosis-Wirkung-Relationen präsentiert werden, als hochwertige und statistisch aussagekräftige Informationen zur Verfügung. Daher sollten die mit Anhang III der Richtlinie 2002/49/EG eingeführten Dosis-Wirkung-Relationen auf diesen Leitlinien beruhen. Die WHO-Studien stützen sich insbesondere in Bezug auf die statistische Signifikanz auf repräsentative Populationen; folglich ist davon auszugehen, dass sich die Ergebnisse dieser Bewertungsmethoden auf repräsentative Populationen anwenden lassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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