ErwGr. 3

DIR_2020_612 · zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein

Die Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge der Klasse A2, die für die Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen eingesetzt werden, müssen angesichts des technischen Fortschritts — insbesondere der Entwicklung der Verbrennungsmotoren und Fahrgestelle und der zunehmenden Nutzung von Elektrokrafträdern — angepasst werden. Durch die Anpassung der technischen Spezifikationen für Prüfungsfahrzeuge der Klasse A2 sollte zudem sichergestellt werden, dass die Bewerber auf Fahrzeugen geprüft werden, die repräsentativ für die Fahrzeugklasse sind, für die die Fahrerlaubnis erteilt werden soll.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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