ErwGr. 12

DIR_2021_1883 · über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates

Es ist vorgesehen, dass das Verzeichnis der in einem Anhang dieser Richtlinie dargelegten Berufe geändert werden könnte — insbesondere im Anschluss an diesbezügliche Bewertungen durch die Kommission, die sich u. a. auf die Auskünfte der Mitgliedstaaten über den Bedarf auf ihren Arbeitsmärkten zur Anerkennung der Berufserfahrung gemäß dieser Richtlinie in anderen Tätigkeitsbereichen stützt. Die Kommission sollte solche Bewertungen alle zwei Jahre vornehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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