ErwGr. 1

DIR_2021_2167 · über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU

Die Ausarbeitung einer umfassenden Strategie zur Lösung des Problems der notleidenden Kredite ist eine Priorität der Union. Auch wenn die Hauptverantwortung für den Abbau notleidender Kredite bei den Banken und Mitgliedstaaten liegt, besteht doch auch aus Sicht der Union ein klares Interesse daran, dass die derzeitigen Bestände an notleidenden Krediten abgebaut werden und ihr übermäßiges Aufkommen in Zukunft verhindert wird. Da das Banken- und Finanzsystem in der Union miteinander verflochten ist und Kreditinstitute in mehreren Rechtssystemen und Mitgliedstaaten tätig sind, besteht sowohl in Bezug auf das Wirtschaftswachstum als auch auf die Finanzstabilität ein erhebliches Potenzial dafür, dass es zwischen den Mitgliedstaaten und in der gesamten Union zu Ausstrahlungseffekten kommt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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