Art. 1

DIR_2021_903 · zur Änderung der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug hinsichtlich spezifischer Grenzwerte für Anilin in bestimmtem Spielzeug

In Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG wird folgender Eintrag hinzugefügt:
Stoff CAS-Nummer Grenzwert „Anilin 62-53-3 30 mg/kg nach reduktiver Spaltung in Textilmaterialien für Spielzeug und Ledermaterialien für Spielzeug 10 mg/kg als freies Anilin in Fingerfarben 30 mg/kg nach reduktiver Spaltung in Fingerfarben“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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