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DIR_2021_903 · zur Änderung der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug hinsichtlich spezifischer Grenzwerte für Anilin in bestimmtem Spielzeug

Auf der Sitzung der Untergruppe „Chemikalien“, die am 18. Februar 2015 (9) stattfand, wiesen mehrere Mitglieder darauf hin, dass Anilin in gefärbten Materialien für Spielzeug wie Textilien oder Leder gefunden werden kann, wenn diese Materialien einer Prüfung der reduktiven Spaltung gemäß Anlage 10 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) unterzogen werden. Das Vorhandensein von Anilin in Textilien nach der Prüfung der reduktiven Spaltung wurde in einer Studie bestätigt, die in Schweden (11) als Folgemaßnahme der Sitzung der Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug vom 8. Juni 2015 durchgeführt wurde. Bei 23 Textilproben wurde Anilin in einer roten Textilie (4 % aller Proben) in einer Konzentration von 91 mg/kg nachgewiesen. Das Vorhandensein von Anilin in Kleidung nach der Prüfung der reduktiven Spaltung wurde in einer anhand von 153 Proben durchgeführten Studie bestätigt (12). Anilin wurde in 9 Proben (6 % aller Proben) in einer Konzentration von bis zu 588 mg/kg nachgewiesen. Darüber hinaus wurde laut einer deutschen Verbraucherzeitschrift (13) Anilin in einer Fingerfarbe nach reduktiver Spaltung gefunden. Wie die Untergruppe „Chemikalien“ ferner in einem Schriftverkehr mit der Kommission im Mai 2020 feststellte, könnte freies Anilin in Fingerfarben als Verunreinigung der in solchen Farben enthaltenen Farbstoffe vorhanden sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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