ErwGr. 1

DIR_2022_2041 · über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union

Gemäß Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verfolgt die Union unter anderem die Ziele, das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern und auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft hinzuwirken, wobei sie anstrebt, für Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt, ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität zu sorgen und gleichzeitig die soziale Gerechtigkeit und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Gemäß Artikel 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) trägt die Union unter anderem den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes und mit der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung Rechnung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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