ErwGr. 2

DIR_2022_2380 · zur Änderung der Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt

Seit 2009 werden auf Unionsebene Anstrengungen unternommen, um die Fragmentierung des Marktes für Ladeschnittstellen von Mobiltelefonen und ähnlichen Funkanlagen zu begrenzen. Mit den jüngsten freiwilligen Initiativen konnte zwar eine stärkere Standardisierung derjenigen Ladenetzteile erreicht werden, welche den externen Stromversorgungteil von Ladegeräten bilden, und die Zahl der verschiedenen auf dem Markt verfügbaren Ladelösungen verringert werden, aber die politischen Ziele der Union — die Verbraucherfreundlichkeit sicherzustellen, den Elektronikabfall zu verringern und eine Fragmentierung des Marktes für Ladenetzteile zu vermeiden — werden mit diesen Initiativen nicht vollständig erreicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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