ErwGr. 10

DIR_2022_2381 · zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen

In ihrer Mitteilung vom 3. März 2010 mit dem Titel „Strategie der Europäischen Union für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (im Folgenden „Strategie Europa 2020“) wies die Kommission darauf hin, dass eine stärkere Erwerbsbeteiligung von Frauen eine Voraussetzung dafür ist, das Wachstum zu stimulieren und den demografischen Herausforderungen in Europa zu begegnen. Die Strategie Europa 2020 ist auf die Erhöhung der Erwerbstätigenquote auf mindestens 75 % der Bevölkerung der Union in der Altersgruppe zwischen 20 und 64 Jahren bis zum Jahr 2020 ausgelegt. Es ist wichtig, dass eine klare Verpflichtung für die Beseitigung der anhaltenden geschlechtsspezifischen Unterschiede beim Arbeitsentgelt eingegangen wird und verstärkte Anstrengungen zur Beseitigung der Hindernisse für die Erwerbsbeteiligung der Frauen einschließlich des bestehenden Phänomens der „gläsernen Decke“ unternommen werden. In der von den Staats- oder Regierungschefs am 8. Mai 2021 unterzeichneten Erklärung von Porto (6) wurden die neuen Kernziele der Union in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung und das überarbeitete sozialpolitische Scoreboard, die von der Kommission in ihrer Mitteilung vom 4. März 2021 mit dem Titel „Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte“ vorgeschlagen wurden, begrüßt. Dieser Aktionsplan sieht vor, dass es zur Verwirklichung des übergeordneten Ziels, in der Bevölkerung der Union bis 2030 eine Beschäftigungsquote von mindestens 78 % für die 20- bis 64-Jährigen zu erreichen, notwendig ist, eine Halbierung des geschlechtsbedingten Gefälles bei der Beschäftigung gegenüber 2019 anzustreben. Eine stärkere Einbeziehung der Frauen in Entscheidungen der Wirtschaft, vor allem in den Leitungsorganen, dürfte sich auch positiv auf die Erwerbsbeteiligung der Frauen in den betreffenden Unternehmen und in der Wirtschaft insgesamt auswirken. Im Einklang mit dem Erfordernis, der verfügbare Talentpool — sowohl von Frauen als auch von Männern — in vollem Umfang auszuschöpfen, sind die Gleichstellung der Geschlechter und inklusive Leitungsstrategien nach der COVID-19-Krise wichtiger denn je. Forschungserkenntnissen zufolge gehören Inklusion und Vielfalt zu den Wegbereitern für Erholung und Resilienz. Sie sind von wesentlicher Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union, wenn es darum geht, die Innovation zu fördern und mehr und bessere Fachkompetenzen in die Leitungsorgane einzubinden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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