Art. 25 – Berichterstattung und Überprüfung

DIR_2022_2557 · über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates

Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 17. Juli 2027 einen Bericht, in dem sie bewertet, inwieweit jeder Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen.
Die Kommission überprüft regelmäßig die Anwendung dieser Richtlinie und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht. In diesem Bericht werden insbesondere der Mehrwert dieser Richtlinie, ihre Auswirkungen auf die Gewährleistung der Resilienz kritischer Einrichtungen beurteilt und geprüft, und ob der Anhang dieser Richtlinie geändert werden sollte. Die Kommission legt den ersten dieser Berichte bis zum 17. Juni 2029 vor Für die Zwecke der Berichterstattung gemäß dieses Artikels berücksichtigt die Kommission entsprechende Dokumente der Gruppe für die Resilienz kritischer Einrichtungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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