ErwGr. 1

DIR_2022_2557 · über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates

In einer zunehmend verflochtenen Unionswirtschaft kommt kritischen Einrichtungen als Anbietern wesentlicher Dienste eine unverzichtbare Rolle bei der Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen oder wirtschaftlicher Tätigkeiten im Binnenmarkt zu. Daher ist es von wesentlicher Bedeutung, einen Unionsrahmen zu schaffen, der sowohl darauf abzielt, die Resilienz kritischer Einrichtungen im Binnenmarkt durch die Festlegung harmonisierter Mindestverpflichtungen zu verbessern, als auch darauf, diesen Einrichtungen durch kohärente, gezielte Unterstützungs- und Aufsichtsmaßnahmen zu helfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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