ErwGr. 33

DIR_2022_362 · zur Änderung der Richtlinien 1999/62/EG, 1999/37/EG und (EU) 2019/520 hinsichtlich der Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch Fahrzeuge

Was das Inkrafttreten der Reklassifizierung in den Benutzungsgebührensystemen betrifft, so hängt die Wahl eines geeigneten Modells von konkreten Überlegungen zu dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand und den Auswirkungen dieser Reklassifizierung auf die Einnahmen ab. Daher sollte die Entscheidung über die Umsetzung einer Reklassifizierung in den Benutzungsgebührensystemen den Mitgliedstaaten (oder — im Falle gemeinsamer Systeme — den Gruppen betroffener Mitgliedstaaten) überlassen bleiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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