ErwGr. 2

DIR_2022_543 · zur Änderung der Richtlinien 2008/118/EG und (EU) 2020/262 bezüglich Tax-free-Verkaufsstellen im französischen Terminal des Kanaltunnels

Bei der festen Ärmelkanalverbindung handelt es sich um eine zweigleisige Tunnelverbindung unter dem Ärmelkanal zwischen Coquelles (Pas-de-Calais, Frankreich) und Folkestone (Kent, Vereinigtes Königreich). An beiden Enden gibt es einen angeschlossenen Servicetunnel und einen Terminalbereich für die Kontrolle des Zugangs zu und des Ausgangs aus den Tunneln. Angesichts dieser Infrastrukturen weist die Verbindung die Merkmale einer Seeverkehrsverbindung zwischen Frankreich und dem Vereinigten Königreich mit Grenzkontrollen an den beiden Zugangsterminals auf. Die Seeverkehrsverbindung und die feste Ärmelkanalverbindung ermöglichen eine Über- bzw. Unterquerung des Ärmelkanals unter den gleichen Bedingungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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