ErwGr. 3

DIR_2022_890 · zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Verlängerung des Anwendungszeitraums der fakultativen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen und des Schnellreaktionsmechanismus gegen Mehrwertsteuerbetrug

Die Kommission hat zwei Gesetzgebungsvorschläge für die Einführung des endgültigen Mehrwertsteuersystems angenommen, welche dem MTIC-Betrug umfassend begegnen sollen. Über diese Vorschläge, die ursprünglich am 1. Juli 2022 in Kraft treten sollten, wird noch im Rat verhandelt, und es ist absehbar, dass sie weder vor dem genannten Zeitpunkt angenommen noch zu diesem in Kraft treten werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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