Anhang III – DER KOMMISSION FÜR STATISTISCHE ZWECKE ZU ÜBERMITTELNDE ANGABEN

DIR_2022_993 · über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten

1.Wird auf diesen Anhang Bezug genommen, sind nach Maßgabe des Abschnitts A-I/2 Absatz 9 des STCW-Codes folgende Angaben in Bezug auf alle Befähigungszeugnisse oder Vermerke, mit denen die Erteilung eines Befähigungszeugnisses bestätigt wird, und alle Vermerke zur Bestätigung der Anerkennung von Befähigungszeugnissen, die von Drittländern erteilt wurden, zu übermitteln, wobei die Übermittlung der mit Stern (*) gekennzeichneten Angaben gemäß Artikel 27 Absatz 3 dieser Richtlinie in anonymisierter Form erfolgt: Befähigungszeugnisse/Vermerke, mit denen die Erteilung eines Befähigungszeugnisses bestätigt wird: — persönliche Identifikationsnummer des Seemanns (einmalig vergebene Nummer), sofern vorhanden (*), — Name (*), — Geburtsdatum, — Staatsangehörigkeit, — Geschlecht, — auf dem Befähigungszeugnis vermerkte Nummer (*), — Nummer des Vermerks, mit dem die Erteilung eines Befähigungszeugnisses bestätigt wird (*), — Dienststellung(en), — Ausstellungsdatum der letzten Erneuerung des Dokuments, — Ablaufdatum, — Status des Zeugnisses, — Einschränkungen. Vermerke zur Bestätigung der Anerkennung von Befähigungszeugnissen, die von Drittländern erteilt wurden: — persönliche Identifikationsnummer des Seemanns (einmalig vergebene Nummer), sofern vorhanden (*), — Name (*), — Geburtsdatum, — Staatsangehörigkeit, — Geschlecht, — Land, das das ursprüngliche Befähigungszeugnis erteilt hat, — Nummer des ursprünglichen Befähigungszeugnisses (*), — Nummer des Vermerks zur Bestätigung der Anerkennung des Befähigungszeugnisses (*), — Dienststellung(en), — Ausstellungsdatum der letzten Erneuerung des Dokuments, — Ablaufdatum, — Status des Vermerks, — Einschränkungen.
Befähigungszeugnisse/Vermerke, mit denen die Erteilung eines Befähigungszeugnisses bestätigt wird: — persönliche Identifikationsnummer des Seemanns (einmalig vergebene Nummer), sofern vorhanden (*), — Name (*), — Geburtsdatum, — Staatsangehörigkeit, — Geschlecht, — auf dem Befähigungszeugnis vermerkte Nummer (*), — Nummer des Vermerks, mit dem die Erteilung eines Befähigungszeugnisses bestätigt wird (*), — Dienststellung(en), — Ausstellungsdatum der letzten Erneuerung des Dokuments, — Ablaufdatum, — Status des Zeugnisses, — Einschränkungen.
— persönliche Identifikationsnummer des Seemanns (einmalig vergebene Nummer), sofern vorhanden (*),
— Name (*),
— Geburtsdatum,
— Staatsangehörigkeit,
— Geschlecht,
— auf dem Befähigungszeugnis vermerkte Nummer (*),
— Nummer des Vermerks, mit dem die Erteilung eines Befähigungszeugnisses bestätigt wird (*),
— Dienststellung(en),
— Ausstellungsdatum der letzten Erneuerung des Dokuments,
— Ablaufdatum,
— Status des Zeugnisses,
— Einschränkungen.
Vermerke zur Bestätigung der Anerkennung von Befähigungszeugnissen, die von Drittländern erteilt wurden: — persönliche Identifikationsnummer des Seemanns (einmalig vergebene Nummer), sofern vorhanden (*), — Name (*), — Geburtsdatum, — Staatsangehörigkeit, — Geschlecht, — Land, das das ursprüngliche Befähigungszeugnis erteilt hat, — Nummer des ursprünglichen Befähigungszeugnisses (*), — Nummer des Vermerks zur Bestätigung der Anerkennung des Befähigungszeugnisses (*), — Dienststellung(en), — Ausstellungsdatum der letzten Erneuerung des Dokuments, — Ablaufdatum, — Status des Vermerks, — Einschränkungen.
— persönliche Identifikationsnummer des Seemanns (einmalig vergebene Nummer), sofern vorhanden (*),
— Name (*),
— Geburtsdatum,
— Staatsangehörigkeit,
— Geschlecht,
— Land, das das ursprüngliche Befähigungszeugnis erteilt hat,
— Nummer des ursprünglichen Befähigungszeugnisses (*),
— Nummer des Vermerks zur Bestätigung der Anerkennung des Befähigungszeugnisses (*),
— Dienststellung(en),
— Ausstellungsdatum der letzten Erneuerung des Dokuments,
— Ablaufdatum,
— Status des Vermerks,
— Einschränkungen.
2.Die Mitgliedstaaten können auf freiwilliger Basis Angaben über Fachkundezeugnisse bereitstellen, die entsprechend den Kapiteln II, III und VII des Anhangs zum STCW-Übereinkommen Schiffsleuten erteilt wurden, z. B. — persönliche Identifikationsnummer des Seemanns (einmalig vergebene Nummer), sofern vorhanden (*), — Name (*), — Geburtsdatum, — Staatsangehörigkeit, — Geschlecht, — Nummer des Fachkundezeugnisses (*), — Dienststellung(en), — Ausstellungsdatum der letzten Erneuerung des Dokuments, — Ablaufdatum, — Status des Fachkundezeugnisses.
— persönliche Identifikationsnummer des Seemanns (einmalig vergebene Nummer), sofern vorhanden (*),
— Name (*),
— Geburtsdatum,
— Staatsangehörigkeit,
— Geschlecht,
— Nummer des Fachkundezeugnisses (*),
— Dienststellung(en),
— Ausstellungsdatum der letzten Erneuerung des Dokuments,
— Ablaufdatum,
— Status des Fachkundezeugnisses.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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