DIR_2023_175 · zur Änderung der Richtlinie 2009/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf 2-Methyloxolan
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die Sicherheit der vorgeschlagenen Verwendung von 2-Methyloxolan als Extraktionslösungsmittel bei Lebensmitteln. In dem am 26. Januar 2022 angenommenen Gutachten der Behörde (2) wurde eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (Tolerable Daily Intake, TDI) von 1 mg/kg Körpergewicht pro Tag festgelegt. Die Behörde stellte fest, dass die festgelegte tolerierbare tägliche Aufnahmemenge bei keiner der Bevölkerungsgruppen bei einer durchschnittlichen Exposition und im 95. Perzentil überschritten wird; sie kam zu dem Schluss, dass 2-Methyloxolan als Extraktionslösungsmittel keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt, wenn es bestimmungsgemäß verwendet wird und wenn die vorgeschlagenen Rückstandshöchstmengen eingehalten werden. 2-Methyloxolan, wie von der Behörde bewertet, wird mit einer Reinheit von mehr als 99,9 % gewonnen. Furan und 2-Methylfuran, die Verunreinigungen mit den potenziell gefährlichsten Eigenschaften, stellen keine Gefahr da, falls sie im Einklang mit den Spezifikationen in ihren Obergrenzen von 50 mg/kg bzw. 500 mg/kg vorkommen.
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