ErwGr. 101

DIR_2023_1791 · zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung)

Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und effiziente Fernwärme- sowie Fernkälteversorgung bergen ein erhebliches Potenzial für die Einsparung von Primärenergie in der Union. Die Mitgliedstaaten sollten eine umfassende Bewertung des Potenzials für hocheffiziente KWK und effiziente Fernwärme- sowie Fernkälteversorgung vornehmen. Diese Bewertungen sollten mit den integrierten nationalen Energie- und Klimaplänen der Mitgliedstaaten und ihren langfristigen Renovierungsstrategien in Einklang stehen und könnten Zielpfade umfassen, die innerhalb eines Zeitrahmens, der mit der Verwirklichung des Ziels der Klimaneutralität vereinbar ist, zu einem auf erneuerbaren Energien und Abwärme basierenden nationalen Wärme- und Kältesektor führen. Neue Stromerzeugungsanlagen und vorhandene Anlagen, die in erheblichem Umfang modernisiert werden oder deren Genehmigung aktualisiert wird, sollten mit hocheffizienten KWK-Blöcken zur Rückgewinnung von Abwärme aus der Stromerzeugung ausgerüstet werden, sofern eine Kosten-Nutzen-Analyse positiv ausfällt. Ebenso sollten andere Anlagen mit einem erheblichen jährlichen durchschnittlichen Energieinput mit technischen Lösungen für die Nutzung von Abwärme aus der Anlage ausgestattet werden, wenn die Kosten-Nutzen-Analyse positiv ausfällt. Diese Abwärme könnte durch Fernwärmenetze dorthin transportiert werden, wo sie gebraucht wird. Bei den Ereignissen, die die Pflicht zur Anwendung von Zulassungskriterien begründen, wird es sich im Allgemeinen um solche Ereignisse handeln, die auch die Genehmigungspflicht nach der Richtlinie 2010/75/EU und nach der Richtlinie (EU) 2019/944 begründen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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