ErwGr. 132

DIR_2023_1791 · zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung)

Die Mitgliedstaaten sollten den öffentlichen Sektor weiterhin bei der Nutzung von Energieleistungsverträgen unterstützen, indem sie Musterverträge bereitstellen, die den verfügbaren europäischen oder internationalen Normen, den Leitlinien für Ausschreibungen und dem im Mai 2018 von Eurostat und der Europäischen Investitionsbank (EIB) veröffentlichten Leitfaden für die statistische Behandlung von Energieleistungsverträgen über die Behandlung von Energieleistungsverträgen in den Staatskonten Rechnung tragen, in denen Möglichkeiten zum Abbau verbleibender rechtlicher Hemmnisse für die betreffenden Verträge in den Mitgliedstaaten aufgezeigt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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