ErwGr. 146

DIR_2023_1791 · zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung)

Angesichts des technischen Fortschritts und des wachsenden Anteils erneuerbarer Energiequellen an der Stromerzeugung sollte der Standardkoeffizient für Einsparungen in kWh Elektrizität überprüft werden, um Änderungen des Primärenergiefaktors für Strom und andere Energieträger widerzuspiegeln. Die Berechnungsmethode steht im Einklang mit den Energiebilanzen und -definitionen von Eurostat, mit Ausnahme der Methode zur Zuweisung des Brennstoffeinsatzes für Wärme und Strom in KWK-Anlagen, für die die für die Zuweisung des Brennstoffverbrauchs erforderliche Effizienz des Referenzsystems an die Eurostat-Daten für 2015 und 2020 angeglichen wurde. Die Berechnungen, die den Energiemix des Primärenergiefaktors für Strom widerspiegeln, beruhen auf jährlichen Durchschnittswerten. Hinsichtlich der Strom- und Wärmeerzeugung aus Kernenergie wird dabei die Wirkungsgradmethode nach Eurostat und IEA und hinsichtlich der Strom- und Wärmeerzeugung aus fossilen Energieträgern und Biomasse die Wirkungsgradmethode nach VDI 4600 angewandt. Bei nicht brennbaren erneuerbaren Energieträgern findet das direkte Äquivalent unter Berücksichtigung der „gesamten Primärenergie“ Anwendung. Zur Berechnung des Primärenergieanteils für Strom bei der KWK wird die in dieser Richtlinie dargelegte Methode angewandt. Statt einer marginalen Marktstellung wird dabei jedoch eine durchschnittliche Marktstellung zugrunde gelegt. Es wird angenommen, dass der Umwandlungswirkungsgrad bei nicht brennbaren erneuerbaren Energieträgern 100 %, bei Geothermal-Kraftwerken 10 % und bei Kernkraftwerken 33 % beträgt. Die Berechnung des Gesamtwirkungsgrads der KWK wird auf der Grundlage der neuesten Eurostat-Daten durchgeführt. Die Umwandlungs-, Übertragungs- und Verteilungsverluste werden berücksichtigt. Verteilungsverluste für andere Energieträger als Strom werden in den Berechnungen aufgrund fehlender zuverlässiger Daten und der Komplexität der Berechnung nicht berücksichtigt. Hinsichtlich Systemgrenzen beträgt der Primärenergiefaktor für alle Energiequellen 1. Der gewählte Koeffizient für den Primärenergiefaktor für Strom ist der Durchschnitt der Werte von 2024 und 2025, da ein zukunftsorientierter Primärenergiefaktor einen geeigneteren Indikator als ein historischer Indikator darstellen wird. Die Analyse bezieht sich auf die EU-Mitgliedstaaten und Norwegen. Der Datensatz für Norwegen beruht auf Daten von ENTSO-E.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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