ErwGr. 154

DIR_2023_1791 · zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung)

Die Verordnung (EU) 2023/955 sollte geändert werden, um der in der vorliegenden Richtlinie festgelegten Bestimmung des Begriffs „Energiearmut“ Rechnung zu tragen. Dies würde die Konsistenz, Kohärenz, Komplementarität und Synergie zwischen den verschiedenen Instrumenten und Finanzmitteln gewährleisten, insbesondere in Bezug auf von Energiearmut betroffene Haushalte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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