ErwGr. 89

DIR_2023_1791 · zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung)

Niedrigere Verbraucherausgaben für Energie sollten erzielt werden, indem Verbraucher — durch Senkung des Energiebedarfs von Gebäuden und Verbesserung der Effizienz von Geräten — bei der Senkung ihres Energieverbrauchs unterstützt werden, wobei dies in Verbindung mit der Bereitstellung energiesparender, in den öffentlichen Verkehr, die geteilte Mobilität und die Fahrradinfrastruktur eingebundener Verkehrsträger erfolgen sollte. Die Mitgliedstaaten sollten ebenfalls eine Verbesserung der Konnektivität in ländlichen und abgelegenen Gebieten in Betracht ziehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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