Art. 1

DIR_2023_2123 · zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates im Hinblick auf seine Angleichung an die Unionsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten

Der Beschluss 2005/671/JI wird wie folgt geändert:
1.Artikel 1 wird wie folgt geändert: a) Buchstabe b wird gestrichen; b) Buchstabe d erhält folgende Fassung: „d) ‚Vereinigung oder Körperschaft‘ eine terroristische Vereinigung im Sinne des Artikels 2 Nummer 3 der Richtlinie (EU) 2017/541 und die im Anhang zum Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP des Rates (*1) aufgeführten Vereinigungen und Körperschaften. (*1) Gemeinsamer Standpunkt 2001/931/GASP des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (ABl. L 344 vom 28.12.2001, S. 93).“ "
2.Artikel 2 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Übermittlung von Informationen über terroristische Straftaten an Europol und die Mitgliedstaaten“ b) Folgender Absatz wird angefügt: „(3a) Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass personenbezogene Daten nach Absatz 3 dieses Artikels nur für die Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung terroristischer Straftaten und anderer Straftaten, für die Europol zuständig ist und die in Anhang I der Verordnung (EU) 2016/794 aufgeführt sind, verarbeitet werden. Diese Verarbeitung erfolgt unbeschadet der Beschränkungen, die nach der Verordnung (EU) 2016/794 für die Verarbeitung von Daten gelten.“ c) In Absatz 4 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Die Kategorien personenbezogener Daten, die für die in Absatz 3 genannten Zwecke an Europol zu übermitteln sind, bleiben auf die Kategorien beschränkt, die in Anhang II Abschnitt B Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/794 aufgeführt sind.“ d) In Absatz 6 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Die Kategorien personenbezogener Daten, die für die in Unterabsatz 1 genannten Zwecke zwischen Mitgliedstaaten ausgetauscht werden können, bleiben auf die Kategorien beschränkt, die in Anhang II Abschnitt B Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/794 aufgeführt sind.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.11.2023

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