ErwGr. 42

DIR_2023_2225 · über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG

Bei bestimmten Arten von Kreditverträgen ist es jedoch zweckmäßig, die Anforderungen an vorvertragliche Informationen unter Berücksichtigung des besonderen Charakters dieser Arten von Kreditverträgen einzuschränken, um ein angemessenes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, ohne Kreditgeber oder gegebenenfalls Kreditvermittler unverhältnismäßig zu belasten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2023

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