DIR_2023_2225 · über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG
Das effiziente Funktionieren dieser Richtlinie muss zusammen mit den Fortschritten bei der Schaffung eines Binnenmarkts mit einem hohen Verbraucherschutzniveau für Kreditverträge überprüft werden. Die Kommission sollte alle vier Jahre eine Evaluierung dieser Richtlinie vornehmen, um den in dieser Richtlinie festgelegten oberen Schwellenwert von 100 000 EUR und die Prozentsätze für die Berechnung der bei vorzeitiger Rückzahlung zu zahlenden Entschädigung sowie die Frage zu bewerten, ob der Anwendungsbereich dieser Richtlinie in Bezug auf Kreditverträge, die durch Nichtwohnimmobilien besichert sind, weiterhin angemessen ist. Diese Evaluierung sollte auch eine Analyse der Entwicklung des Marktes für Verbraucherkredite, die den grünen Wandel unterstützen, und eine Bewertung der Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Inanspruchnahme solcher Kredite sowie eine Bewertung der Umsetzung der gemäß dieser Richtlinie verhängten Sanktionen und insbesondere ihrer Wirksamkeit und Abschreckungswirkung umfassen. Bei der Evaluierung dieser Richtlinie sollte die Kommission die wirtschaftlichen Entwicklungen in der Union und die Lage auf dem betreffenden Markt analysieren, wie etwa das Aufkommen neuer Formen von Finanzdienstleistungen, digitale Entwicklungen sowie Umfang und Entwicklungen der grenzüberschreitenden Bereitstellung von Krediten. Sie sollte sich auch mit der Effizienz dieser Richtlinie befassen, einschließlich der Kosten und Nutzen, die sie für Unternehmen und Verbraucher mit sich bringt. Darüber hinaus wird Schwarmfinanzierung zunehmend zu einer Finanzierungsform, die Verbrauchern zur Verfügung steht, in der Regel für kleine Ausgaben oder Investitionen. Schwarmfinanzierungs-Dienstleistungen, einschließlich der Vermittlung von Krediten, die Verbrauchern erbracht werden, sind vom Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates (20) ausgenommen. Die Kommission sollte bewerten, ob weitere Maßnahmen zum Schutz von Verbrauchern erforderlich sind, die über einen Anbieter von Schwarmfinanzierungs-Kreditdienstleistungen einen Kredit aufnehmen oder investieren wollen.
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