ErwGr. 27

DIR_2023_2226 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung

Elektronisches Geld im Sinne der Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (8) wird in der Union häufig verwendet, und das Transaktionsvolumen steigt stetig. Elektronisches Geld fällt jedoch nicht ausdrücklich unter die Richtlinie 2011/16/EU. Die Mitgliedstaaten verfolgen unterschiedliche Ansätze für elektronisches Geld. Folglich werden verwandte Produkte nicht immer durch die in der Richtlinie 2011/16/EU vorgesehenen Arten von Einkünften und Vermögen erfasst. Daher sollten Vorschriften in die Richtlinie 2011/16/EU aufgenommen werden, mit denen sichergestellt wird, dass für elektronisches Geld Meldepflichten gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.11.2023

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