ErwGr. 103

DIR_2023_2413 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates

Als Maßnahme zum Ausgleich des mit dieser Richtlinie eingeführten Regelungsaufwands für die Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltung und die Unternehmen sollte die Kommission den Rechtsrahmen in den betroffenen Wirtschaftszweigen nach Maßgabe des Grundsatzes „One in, one out“, der in der Mitteilung der Kommission vom 29. April 2021 mit dem Titel „Bessere Rechtsetzung: Mit vereinten Kräften für bessere Rechtsvorschriften“ festgelegt ist, überprüfen —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2023

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