ErwGr. 2

DIR_2023_2661 · zur Änderung der Richtlinie 2010/40/EU zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern

In der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität wird das Ziel bekräftigt, bei allen Verkehrsträgern in der Union die Zahl der Todesopfer bis 2050 auf nahe null zu verringern. Mehrere der unter die Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (4) fallenden Maßnahmen tragen zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer bei, wie z. B. eCall, für die Straßenverkehrssicherheit relevante Verkehrsinformationsdienste und Informationsdienste für sichere und gesicherte Parkplätze für Lastkraftwagen und andere gewerbliche Fahrzeuge, die gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1012 der Kommission (5) zertifiziert sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.11.2023

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