ErwGr. 14

DIR_2023_2668 · zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz

Die derzeit verfügbaren Technologien zur Messung von Asbestfasern ermöglichen keine Messung bei sehr niedriger Konzentration, wenn dünne Fasern gezählt werden. Um für die Gesundheit der Arbeitnehmer ein hohes Schutzniveau sicherzustellen und gleichzeitig der Durchführbarkeit einer Messung mittels derartiger Technologien Rechnung zu tragen, ist es daher erforderlich zu entscheiden, ob dünne Fasern gezählt oder ob niedrige Konzentrationsgrenzwerte angewendet werden sollen. Einige Mitgliedstaaten haben sich für einen niedrigeren Grenzwert entschieden, bei dem dünnere Fasern nicht gezählt werden, während andere sich für einen höheren Grenzwert entschieden haben und die dünnen Fasern zählen. Im Hinblick auf einen ausgewogenen Ansatz sollten unterschiedliche Grenzwerte abhängig von der Größe der Fasern unter Berücksichtigung des Zwecks der Messung von Asbestfasern in der Luft festgelegt werden, und zwar Fasern mit einer Breite zwischen 0,2 und 3 Mikrometer sowie, ab dem Zeitpunkt des technischen Übergangs zur Elektronenmikroskopie, Fasern mit einer Breite von weniger als 0,2 Mikrometer.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.11.2023

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