ErwGr. 6

DIR_2023_2673 · zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG

Die Digitalisierung hat zu Entwicklungen auf dem Markt beigetragen, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Richtlinie 2002/65/EG noch nicht absehbar waren. Die raschen technologischen Entwicklungen, die seitdem zu verzeichnen sind, haben den Markt für Finanzdienstleistungen erheblich verändert. Zwar wurden auf Unionsebene zahlreiche sektorspezifische Rechtsakte erlassen, jedoch hat sich das Angebot an Finanzdienstleistungen für Verbraucher erheblich weiterentwickelt und ist vielfältiger geworden. Neue Produkte sind auf den Markt gekommen, insbesondere im Online-Umfeld, und ihre Nutzung entwickelt sich fortlaufend weiter, häufig in einer schnellen und unvorhergesehenen Weise. In diesem Zusammenhang ist die horizontale Anwendung der Richtlinie 2002/65/EG nach wie vor von Belang. Die Anwendung der genannten Richtlinie auf Finanzdienstleistungen an Verbraucher, die nicht durch sektorspezifische Rechtsvorschriften der Union geregelt sind, hat dazu geführt, dass zum Nutzen von Verbrauchern und Unternehmern harmonisierte Vorschriften gelten. Dieses „Sicherheitsnetz“ trägt dazu bei, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, während gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmer gewährleistet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2023

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